Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich jemand, für die Erfüllung einer Schuld eines anderen einzustehen. Bürgschaften dienen beispielsweise einer Bank als Absicherung für einen Kredit für den Fall, dass der Schuldner den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann und an seiner Stelle die bürgende Person zur Zahlung verpflichtet werden kann. Das Gesetz kennt verschiedene Arten von Bürgschaften, in der Praxis häufig vorkommend ist die Solidarbürgschaft.
Bürgschaftserklärungen von natürlichen Personen sind (bis auf wenige Ausnahmen), wenn der Haftungsbetrag die Summe von CHF 2’000.– übersteigt, von einer Notarin oder einem Notar zu beurkunden. Dasselbe gilt für die Vollmacht zur Eingehung einer Bürgschaft oder das Versprechen, Bürgschaft zu leisten. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Paaren ist im allgemeinen die Zustimmung des anderen Partners erforderlich.