- Unterschriften, Handzeichen
- Dokumente (Fotokopien, Abschriften)
- Übersetzungen
Mit einer notariellen Beglaubigung wird im Rechtsverkehr sichergestellt, dass eine Unterschrift echt ist, also tatsächlich von der Person stammt, die unterschrieben hat, oder die Kopie eines Dokumentes tatsächlich dem Originaldokument entspricht.
Im Verkehr mit dem Ausland ist oft eine Überbeglaubigung oder eine Apostille, welche von der Landeskanzlei ausgestellt wird, oder gar eine weitere Bestätigung durch die Botschaft des entsprechenden Landes erforderlich. Bei Bedarf besorgen wir Ihnen solche Überbeglaubigungen, Apostillen oder Bestätigungen von Botschaften.