- Ersatz einer Unterschrift
- Wechsel- und Checkproteste
- Entkräftung eines Schuldscheins
- Eidesstattliche Erklärungen
- Protokoll über eine Verlosung oder eine Safeöffnung
- Erteilen einer Vollmacht
- Vorsorgeauftrag
Eine Beurkundung wird vom Gesetz in weiteren Fällen vorgeschrieben, so wenn beispielsweise eine handlungsfähige Person infolge einer Verletzung nicht mehr selber unterschreiben kann.
Ohne dass es gesetzlich verlangt ist, können Erklärungen und Feststellungen in eine notarielle Urkunde aufgenommen werden, so zum Beispiel bei einer Verlosung oder einer Safeöffnung unter notarieller Aufsicht oder wenn eine Vollmacht erteilt wird.