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Eherecht

  • Eheverträge
  • Inventare über die Vermögenswerte der Ehegatten

Mit einem Ehevertrag können Ehegatten ihre Vermögensverhältnisse (das sog. Güterrecht) regeln. Ein Ehevertrag muss allerdings, damit er rechtsgültig ist, notariell beurkundet werden.

Das Gesetz stellt eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. Neben dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, den die Ehegatten abändern können, kann auch eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung vereinbart werden. Ausserdem sieht das Gesetz vor, dass Ehegatten in einer notariellen Urkunde ein Inventar über ihre Vermögenswerte aufnehmen können.

Oft entschliessen sich Ehegatten zu einem Ehevertrag, um sich im Todesfall gegenseitig zu begünstigen. Ziel einer solchen Begünstigung ist, dem überlebenden Ehegatten so viel wie möglich vom ehelichen Vermögen zu sichern. Um eine solche Begünstigung zu verbessern, kann der Ehevertrag mit einem Erbvertrag verbunden werden.

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