- Erbverträge
- Testamente
- Erbauskauf- und Erbverzichtsverträge
- Anmeldung von Erbgängen im Grundbuch
- Willensvollstreckungen
- Erbteilungen
- Verpfründungsverträge
Das Erbrecht kennt zwei Möglichkeiten, wie jemand seinen letzten Willen festhalten und den Übergang des Vermögens bei seinem Tod bestimmen kann: das Testament und den Erbvertrag. Das Testament ist ein einseitiger Akt, kann eigenhändig geschrieben werden oder man lässt es in einer notariellen Urkunde aufschreiben. Der Erbvertrag, an dem mindestens zwei Parteien beteiligt sind, muss immer in einer notariellen Urkunde abgefasst werden.
Eine sorgfältige Nachlassregelung will gut überlegt sein. Wer ist in welchem Umfang erbberechtigt, wie steht es mit dem Pflichtteilsrecht, gibt es Vorempfänge zu berücksichtigen, ist eine Vor- und Nacherbeneinsetzung angezeigt, sollen Vermächtnisse (Legate) verfügt werden, ist das Einsetzen einer Willensvollstreckung empfehlenswert, um eine geordnete Nachlassabwicklung zu garantieren? Mit einem Erbvertrag lässt sich auch der Erbverzicht oder der Erbauskauf regeln.