Dienstleistungen
Eherecht
Mit einem Ehevertrag können Ehegatten ihre Vermögensverhältnisse (das sog. Güterrecht) regeln. Ein Ehevertrag muss allerdings, damit er rechtsgültig ist, notariell beurkundet werden.
Grundbuch
Grundbuchliche Geschäfte bedürfen in den meisten Fällen der Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar, damit sie rechtsgültig sind und im Grundbuch eingetragen werden können.
Bürgschaft
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich jemand, für die Erfüllung einer Schuld eines anderen einzustehen.
Erbrecht
Das Erbrecht kennt zwei Möglichkeiten, wie jemand seinen letzten Willen festhalten und den Übergang des Vermögens bei seinem Tod bestimmen kann: das Testament und den Erbvertrag.
Beglaubigung
Mit einer notariellen Beglaubigung wird im Rechtsverkehr sichergestellt, dass eine Unterschrift echt ist, also tatsächlich von der Person stammt, die unterschrieben hat, oder die Kopie eines Dokumentes tatsächlich dem Originaldokument entspricht.
Partnerschaft
In gleichgeschlechtlichen, registrierten Partnerschaften können - ähnlich einem Ehevertrag - Vermögensverträge abgeschlossen werden
Gesellschaften und Stiftungen
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Stiftung muss notariell beurkundet werden.
Diverse
Eine Beurkundung wird vom Gesetz in weiteren Fällen vorgeschrieben, so wenn beispielsweise eine handlungsfähige Person infolge einer Verletzung nicht mehr selber unterschreiben kann.