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Die freiberuflichen Notarinnen und Notare

persönlich, professionell, zielgerichtet

Dienstleistungen

Eherecht

Mit einem Ehevertrag können Ehegatten ihre Vermögensverhältnisse (das sog. Güterrecht) regeln. Ein Ehevertrag muss allerdings, damit er rechtsgültig ist, notariell beurkundet werden.

Grundbuch

Grundbuchliche Geschäfte bedürfen in den meisten Fällen der Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar, damit sie rechtsgültig sind und im Grundbuch eingetragen werden können.

Bürgschaft

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich jemand, für die Erfüllung einer Schuld eines anderen einzustehen.

Erbrecht

Das Erbrecht kennt zwei Möglichkeiten, wie jemand seinen letzten Willen festhalten und den Übergang des Vermögens bei seinem Tod bestimmen kann: das Testament und den Erbvertrag.

Beglaubigung

Mit einer notariellen Beglaubigung wird im Rechtsverkehr sichergestellt, dass eine Unterschrift echt ist, also tatsächlich von der Person stammt, die unterschrieben hat, oder die Kopie eines Dokumentes tatsächlich dem Originaldokument entspricht.

Partnerschaft

In gleichgeschlechtlichen, registrierten Partnerschaften können - ähnlich einem Ehevertrag - Vermögensverträge abgeschlossen werden

Gesellschaften und Stiftungen

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Stiftung muss notariell beurkundet werden.

Diverse

Eine Beurkundung wird vom Gesetz in weiteren Fällen vorgeschrieben, so wenn beispielsweise eine handlungsfähige Person infolge einer Verletzung nicht mehr selber unterschreiben kann.

Portrait

Der Basellandschaftliche Notariatsverband ist im August 2004 gegründet worden. In ihm sind die im Kanton Basel-Landschaft tätigen freiberuflichen Notarinnen und Notare organisiert.

Wir freiberuflichen Notarinnen und Notare haben zum Ziel, Sie umfassend und praxisorientiert zu beraten und Ihnen unsere notariellen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Sie können von unserer beruflichen Erfahrung profitieren, welche die meisten unter uns auch als Rechtsanwälte oder ehemalige Amtsnotare mit sich bringen.

Alle Notarinnen und Notare verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät. Sie unterstehen einer staatlichen Aufsicht, welche von der Notariatskommission wahrgenommen wird.

Die freiberuflichen Notarinnen und Notare können Beurkundungen im ganzen Kantonsgebiet vornehmen.

Vorstand

Daniel Stoll
Präsident

Hauptstrasse 12
4153 Reinach

Tel. 061 717 97 70

Alinda Neidhart
Aktuarin

Gitterlistrasse 8
4410 Liestal

Tel. 061 921 50 58

Dominique Erhart
Kassier

Konsumstrasse 1
4104 Oberwil

Tel. 061 487 92 00

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